
Kinder- und Jugendliche werden während ihrer Entwicklung von zahlreichen Einflüssen begleitet. Oft können diese Impulse zu Probleme führen, die nicht spontan gelöst werden können.
Hilfe in Form von Beratung und Förderung ist sinnvoll, wenn das Kind bzw. der Jugendliche oder dessen Umfeld (Eltern, Schule, Freunde, etc.) eine Veränderung der Situation anstrebt und diese bisher nicht gelungen ist.
Die Anmeldung erfolgt für einen Mindestzeitraum von sechs Monaten. Diese Kontinuität gewährleistet eine genaue Beurteilung der Problematik sowie die Möglichkeit einer nachhaltigen Förderung. Nach Ablauf der sechs Monate verlängert sich der Vertrag um jeweils einen Monat, sofern nicht bis zum 1. des betreffenden Monats eine schriftliche Kündigung vorliegt. Nicht rechtzeitig vorliegende Kündigungen werden zum nächstmöglichen Termin wirksam.
Die laufende Vertragsgebühr ist monatlich im Voraus fällig und muss spätestens am dritten Werktag jeden Monats eingegangen sein. In den hessischen Ferien ruht die Beratung und Förderung.
Die Leistungen sind in der Regel nicht kassenpflichtig. Der Stundensatz für das Jahr 2010 beträgt € 60,-.

