Konsultationsregeln

Die Dauer, Anzahl und Periodizität der Sprechstunden werden in mündlicher Absprache verbindlich festgelegt.

Wird eine Konsultation später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben, werden 50% des Stundensatzes berechnet. Wird eine Sprechstunde unentschuldigt nicht besucht, sind 100% des Stundensatzes fällig.

Zu erbringende Gutachten sowie ausserordentliche Sekretariatsarbeiten zugunsten der Klientin / des Klienten werden in Rechnung gestellt.

Der Sprechstundensatz für 2010 beträgt € 75,00 die
60-Minuten-Stunde.

Die Leistungen sind in der Regel nicht kassenpflichtig und werden, ohne anderslautende Vereinbarung, jeweils am Anfang des Monats in Rechnung gestellt.

Ich arbeite nach treuhänderischen Prinzipien. Sämtliche, im Rahmen der Beratungsbeziehung erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt.

Soprax Schriftzug